Transgender
oder drittes Geschlecht – ein Leben zwischen den Geschlechtern*
(veröffentlicht: in "Rosige Zeiten", 2007)
Viele von uns sind es gewohnt ganz selbstverständlich
banal, binär zu denken. Wir unterscheiden gut und böse,
schwarz und weiß, Natur und Kultur, Mann und Frau. Erst im
nächstem Atemzug und auf Ansprache sind wir in der Lage unsere
Unterteilungen an Hand ausgewählter Merkmale zu begründen
und ggf. auch Schattierungen und Abweichungen aufzuzeigen. Wenden
wir uns hier der Dichotomie 'Männer’ und 'Frauen’
etwas genauer zu.
Die erste Frage nach der Geburt, die wir uns
stellen und die immer wieder gestellt wird: 'Ist es ein Junge oder
ein Mädchen?’ Können die Eltern darauf keine Antwort
geben, so herrscht betretenes Schweigen, wird das Thema gewechselt,
nehmen wir 'Abnormalität’ war. Das Kind beginnt erst
so richtig in unserer Gesellschaft zu existieren, wenn es mit einem
von zwei Geschlechtern aufwarten kann – ein Zustand nachdem
Justiz, Medizin und 'gesellschaftliche Moral’ einem jeden
Menschen trachten.
Selbstverständlich nehmen wir für
uns auch in Anspruch, Menschen sicher nach dem Geschlecht einstufen
zu können. Dies machen wir an Hand der Kleidung, auf Grund
beruflicher Qualifikationen (der Chef ist niemals eine Frau), seltener
durch einen Blick auf die kulturell so aufgeladenen Genitalien.
Bart, übrige Körperbehaarung, Hüfte, Brustumfang
sind da schon legitimer als deutlich zugewiesene Merkmale, nach
denen wir gelernt haben, einen Menschen nach 'Mann’ und 'Frau’
sicher einzuordnen. Vieles wird geschlechtlich aufgeladen: wir sind
in einer Zeit „des sprechenden Geschlechts“ (Vgl. Foucault,
2003 (1976) S.138).
Aber sind wir dabei tatsächlich so sicher
oder ist dies nur eine Annahme? Da ist Ines-Paul Baumann(1). Einen
Vornamen, den er sich selbst gewählt hat. Noch bis vor zehn
Jahren vielleicht, hätten wir ihn deutlich als junge Frau auf
der Straße ausmachen können. Heute käme nie der
Gedanke auf, dass er vielleicht eine Frau sein könnte. Wir
betrachten ihn sicher als jungen Mann und kommen erst durch seine
Ausführungen dazu, dass er sich eigentlich gar nicht so klar
in eines dieser Geschlechter einordnen möchte, sondern dass
Ines-Paul lieber mit Mehrdeutigkeiten und Verwirrung spielt und
auch selbst mit Mehrdeutigkeiten lebt.
Ines-Paul berichtet von Erfahrungen in schwulen
Räumen. Und das ganz ohne Schwanz, dafür mit Bartansatz,
viel Testosteron und einer mitreißenden Offenheit und Ansprache.
Natürlichkeit und Künstlichkeit geben den Anstoß
zu einer Debatte über Vielgestaltigkeiten von Geschlecht. So
war es einer Biologie über viele Jahrzehnte (bis Heute) nicht
möglich, eindeutige geschlechtliche Merkmale, in einer eindeutigen
Kaskade aneinanderzureihen. Stattdaessen spricht die Biologie vom
chromosomalen Geschlecht (XX-/XY-Chromosomen), dem genetischen Geschlecht,
dem Geschlecht der Keimdrüsen, dem hormonellen Geschlecht,
dem Geschlecht der inneren und äußeren Genitalien und
schließlich dem Erziehungs- und Erfahrungsgeschlecht und verweist
explizit darauf, dass auch ein als typisch männlich betrachteter
Chromosomensatz als weiblich betrachtete innere und äußere
Genitalien zur Folge haben kann. Menschliches biologisches Geschlecht
ist individuell, vielgestaltig. Künstlich ist es ohnehin möglich,
viele körperliche Merkmale den eigenen Wünschen nach zu
verändern und sich im Sinne einer Technoscience dem vielgeschlechtlichen
Zukunftsmenschen zuzuwenden.
Ganz so einfach ist es aber doch noch nicht,
da das viel beachtete Recht im Wege steht. Eine Einführung
in die rechtliche Situation gab bei der Veranstaltung Katrin Behrmann.
So müssen in der Bundesrepublik Deutschland derzeit Transsexuelle
für eine 'kleine Lösung’ (Änderung des Vornamens)
zwei GutachterInnen aufsuchen und eine gefestigte, ihrer bisherigen
Einordnung 'gegengeschlechtliche’, Identität belegen.
Dann darf der Vorname geändert werden. Für eine 'große
Lösung’ (Personenstandsänderung; dafür erforderlich
ist eine Angleichung von Geschlechtsmerkmalen und Sterilisierung)
sind weitere GutachterInnen und Jahre erforderlich. Immerhin die
gesetzgebende Gewalt zeichnet einen klaren Weg von der Geschlechterkategorie
Mann zur Geschlechterkategorie Frau und umgekehrt ab. Was sie bei
dem Beschluss dieses Transsexuellengesetzes (1980) offenbar nicht
bedachte, dass Menschen offenbar die 'kleine Lösung’
ausreichen könnte und sie gar keine operativen Eingriffe wünschen.
So haben wir den verwirrenden, wunderschönen Zustand, dass
es da Katharinas mit auch äußeren als männlich klassifizierten
Genitalien und Martins mit auch äußeren als weiblich
klassifizierten Genitalien gibt.
Das war nicht im Sinne der Gesetzgebenden,
die doch geschlechtseindeutige Vornahmen vorsahen – und so
steht eine Änderung ins Haus. Ok, das ist eine böse Zunge
die in Jura Konservativismus verortet. Da wären auch die geforderten
Operationen und die vorgeschriebene Sterilisation für die 'große
Lösung’ des Transsexuellengesetzes, die gegen das 'Recht
auf körperliche Unversehrtheit’ im Grundgesetz und das
grundsätzliche Sterilisationsverbot(2) im Bürgerlichen
Gesetzbuch verstoßen. Die Judikative und Legislative erkennen
nun auch, dass derzeitige Gesetze zu 'Geschlechtswechseln’
nicht den Lebenswirklichkeiten von Menschen gerecht werden. So erklärte
auch der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in einer
Stellungnahme, in der es darum ging, ob die Gleichbehandlungsrichtlinie
76/207 auch auf Transsexuelle anwendbar ist: „Es ist erforderlich,
die traditionellen Klassifizierungen zu verlassen und wahrzunehmen,
dass es zusätzlich zur Dichotomie Mann / Frau eine so erhebliche
Bandbreite an Eigenschaften, Verhaltensweisen und Rollen gibt, die
von Männern oder Frauen gelebt werden, so dass Geschlecht selbst
zutreffender als eine Art Kontinuum verstanden werden sollte.“
(Vgl. Tolmein, 2005 S.132)
Es bleibt zu hoffen und darauf hinzuwirken,
dass neue gesetzliche Regelungen Mehrdeutigkeiten gerecht werden,
keine so starre Trennung zweier binärer Geschlechter mehr festschreiben
und die Wege für einen rechtlichen, selbstbestimmten(3) Kategoriewechsel
erleichtern – und nicht auf eine weitere Befestigung der rechtlichen
Kategorien 'Mann’ und 'Frau’ abzielen. Gleichwohl ist
gesetzlichen Regelungen nach wie vor vorzuwerfen, dass sie normalisierend
wirken, Kategorien und (positive und negative) Diskriminierungen
für lange Zeit festschreiben. In unserem alltäglichen
Leben können wir aber darauf hinwirken, dass Individualität,
Vielfalt, Mehrdeutigkeit mehr Raum erhält, bspw. indem wir
binäre Scheren in unseren Köpfen, auf die wir immer wieder
stoßen werden, wahrnehmen und befragen: „ach, da ist
ja noch mehr!“
heinzi
* Für die ansprechende Veranstaltung „Transgender oder
3. Geschlecht – ein Leben zwischen den Geschlechtern“
sei gedankt: der ausrichtenden ‚Stiftung Leben und Umwelt’,
insbesondere Renate Steinhoff, und Ulrike Kümel. Anmerkungen:
(1) Ines-Paul ist bekannt aus dem auch bei der Veranstaltung gezeigten
Dokumentarfilm „Ines und Paul – ein Leben zwischen den
Geschlechtern“. (2) Ausnahmen sind in engen Grenzen zugelassen,
eine gesetzliche Voraussetzung einer Sterilisation ist aber diesbezüglich
höchst problematisch. (3) ‚Selbstbestimmt’ sei
daher hervorgehoben, weil bei festgestellter Mehrdeutigkeit von
‚Geschlechtsmerkmalen’ (Intersexualität) rechtlich
merkwürdigerweise nicht die hohen Hürden für operative
Maßnahmen gesetzt sind, sondern nach relativ kurzer, oft unvollständiger
Aufklärung der Eltern durch MedizinerInnen operative Maßnahmen
zur Geschlechtszuweisung meist im frühen Kindesalter durchgeführt
werden. Auch problematisch im Sinne GG §2 (körperliche
Unversehrtheit), BGB §1631c, §1904-1906 (enge Grenzen
zur Einwilligung in Sterilisation) und StGB §90 Abs. 3 (Nicht-Einwilligungsfähigkeit
in die Verletzung der Genitalien). Zur internationalen Debatte zu
dieser in vielen westlichen Ländern verbreiteten Praxis vgl.
Kessler, S.J. (1998): Lessons from the Intersexed. / Dreger, D.
(1999): Intersex in the Age of Ethics. Zur Vertiefung seien empfohlen:
polymorph (Hrsg., 2002): (K)ein Geschlecht oder viele? Transgender
in politischer Perspektive. / Tolmein, O. (2005): Recht und Geschlecht
– ein Plädoyer für die Anerkennung von Hermaphroditen.
In: 1-0-1 [one 'o one] intersex – Das Zwei-Geschlechter-System
als Menschenrechtsverletzung. Neue Gesellschaft für Bildende
Kunst, Berlin, S.168-185. / Berger, N.J. (2000): Queering Demokratie.
Sexuelle Politiken. / ggf. Foucault, M. (2003 (1976)): Das Abendland
und die Wahrheit des Sexes. In: Foucault, M. (2003): Schriften in
vier Bänden – Dits et Ecrits. Band III, 1976-1979. Suhrkamp,
Frankfurt / Main, S.135-140.
Weitere Beiträge:
Transgender, transsexuell in Hannover? Kontakte? Flyer des ehemaligen Infoladens Knackpunkt (als pdf-Datei)
Zu Intersexualität:
Rezension von Christiane Völlings Buch: „Ich war Mann und Frau – Mein Leben als Intersexuelle“
Autobiographie von Christiane Völling
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