Rassistische
Polizeigewalt
(von Heinz-Jürgen Voß; erschienen in: "Rosige
Zeiten" Februar/März 2009)
Der Dezember 2008 gab 'schreiende' Anlässe,
rassistisch motivierte Gewalt von Seiten der Polizei in den Blickpunkt
zu rücken. Diese zwei 'Vorfälle' werden hier noch einmal
vorgestellt. Letztlich geht es nicht darum, Polizist_innen unter
den Generalverdacht zu setzen, gewalttätige Übergriffe
zu verüben. Aber es geht darum, 'Vorfälle' in den Blick
einer kritischen Öffentlichkeit zu rücken und auch Polizist_innen
zu ermutigen, nicht wegzuschauen und nicht in einem falsch verstandenen
Zusammengehörigkeitsgefühl, Straftaten zu decken.
Am 7. Januar 2005 kam Oury Jalloh, ein Bürgerkriegsflüchtling
aus Sierra Leone, in der Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers ums
Leben. Er verbrannte bei lebendigem Leibe. Auf einer Matratze liegend,
gefesselt an Händen und Füßen sollte Jalloh sich
selbst angezündet haben. Gleichwohl musste die Anklage gegen
die angeklagten Polizisten fallengelassen werden, dies nicht weil
sie eindeutig von einer Schuld freigesprochen werden konnten, sondern
weil ein ganzes Polizeirevier mauerte. Entsprechend erklärte
der Richter den Prozess für gescheitert, gescheitert an Schweigen
und sich widersprechenden Aussagen. Diese hätten es unmöglich
gemacht, den gesamten Vorfall zu erhellen. Nicht geklärt wurde,
wie Jalloh, der durchsucht wurde, Streichhölzer mit in die
Zelle habe nehmen können, wie er sich in gefesseltem Zustand
selbst habe entzünden sollen und warum trotz Feueralarms und
Hilfeschreien die über die Gegensprechanlage wahrnehmbar waren
keine Polizist_innen ihm zu Hilfe eilten. Ein im Jahr 2006 für
den Prozess erstelltes Gutachten stellte fest, dass sofern sofort
Polizist_innen Jalloh zu Hilfe geeilt wären, er mit hoher Wahrscheinlichkeit
hätte gerettet werden können. Nach 22 Monaten, 60 Verhandlungstagen
endete der Prozess am 8. Dezember 2008. (1)
Bereits einige Tage vor diesem Prozessende
– am 26.11.2008 – ereignete sich in Hannover ein weiterer
'Vorfall'. Der aus Togo stammende Ameyiza Koamivi Agos Assimewlui
wurde an einem Wettbüro festgenommen. Er war zur falschen Zeit
am falschen Ort. Nur weil ein wohl aus Afrika stammender Drogendealer
verhaftet wurde, wurden weitere Menschen – mit schwarzer Hautfarbe
– überprüft. Da Assimewlui nur eine Kopie seines
Passes dabei hatte, wurde er zur Überprüfung der Daten
mit auf das Polizeirevier Herschelstraße genommen. Dort wurde
er, nach eigenen Angaben, ruppig aufgefordert, sich zu entkleiden.
Auf die Nachfrage, was er denn verbrochen habe, erhielt er keine
Antwort – stattdessen erntete er Gelächter und erfuhr
er Handgreiflichkeiten. Assimewlui entkleidete sich und wurde auf
Drogen untersucht. Seiner Aufforderung, einen Arzt zu rufen wurde
nicht gefolgt. Gegen 1.30 Uhr Nachts sollte Assimewlui gehen. Er
war verärgert über das Vorgehen der Polizei und weigerte
sich. Nachdem er mehrfach aufgefordert worden war, wurde er von
der Polizei schließlich nackt, mit der Kleidung unter‘m
Arm, aus dem Polizeirevier geschickt. Völlig verstört
bat Assimewlui Passant_innen am Hauptbahnhof um Hilfe – Polizist_innen
griffen ihn erneut auf, brachten ihn schließlich in die Medizinische
Hochschule Hannover. Dort erhielt er endlich ärztliche Hilfe.
Die Ärzt_innen bestätigten einen „verzweifelten
Eindruck“ Assimewluis. Polizeisprecher Stefan Wittke erklärte
auf Nachfrage der Hannoverschen Tageszeitung „Neue Presse“:
„Man hätte ihn nicht nackt gehen lassen sollen.“
Assimewlui hat sich anwaltliche Unterstützung genommen. (2)
Auf Anfrage der in Hannover erscheinenden
„Neuen Presse“ erklärte der Flüchtlingsrat,
dass sich Beschwerden über rassistische Stereotype der Polizei
häufen. Nicht nur der Tod Jallohs, Handgreiflichkeiten, Verweigerung
medizinischer Unterstützung und Entlassen in nacktem und verzweifeltem
Zustand Assimewluis sind Vorkommnisse, die uns alle wach rufen sollten,
wach sollten wir schon werden, wenn an einem Wettbüro auf Grund
einer einzelnen Festnahme nur Menschen schwarzer Hautfarbe überprüft
werden. Hier schon wird rassistische Diskriminierung deutlich, werden
Menschen auf Grund der Hautfarbe unter besonderen Verdacht gestellt.
Lesben und Schwule haben einen Grund mehr
(auch wenn es eines solchen weiteren Grundes eigentlich nicht bedarf),
sich gegen rassistisch motivierte Polizeigewalt einzusetzen. Selbst
wurden sie lange Zeit strafrechtlich verfolgt, bis heute finden
Debatten über „Rosa Listen“, in denen die sexuelle
Orientierung polizeilich festgehalten wird, statt. Auch wird immer
wieder von heterosexistisch motivierten verbalen und physischen
Übergriffen von Seiten der Polizei bei Demonstrationen und
In-Gewahrsam-Nahmen berichtet. In historischer Erinnerung sollte
noch präsent sein, dass die alljährlich stattfindenden
Demonstrationen für die Rechte von Lesben, Schwulen, Trans*,
Intersex, Queer people ihren Ausgangspunkt in der New Yorker Christopher
Street nahmen, wo sich auf Grund sexueller Orientierung und Identität
gesellschaftlich marginalisierte Menschen gegen Razzien und Attacken
der Polizei wehrten. Nicht zuletzt ist an den Ausgangspunkt der
Queer Bewegung erinnert, der nicht etwa in Theorien lag, sondern
in Aktionen, in denen Menschen, die auch von Lesben und Schwulen
ausgeschlossen wurden, für Anerkennung und vielfältige
Lebensweisen stritten – diese Menschen haben damit auch erheblich
dazu beigetragen haben, heutige Rechte von Lesben und Schwulen zu
erstreiten.
Lesben und Schwule sind nach wie vor auch
von heterosexistischen Übergriffen, auch von Seiten einzelner
Polizist_innen betroffen. Als Minderheitenposition sind ihre Rechte
in den derzeitigen Mitbestimmungsstrukturen stets bedroht, wieder
vermindert zu werden. Insofern ist das Streiten für eine emanzipatorische
Gesellschaft, die keine Diskriminierungen zulässt, sondern
in der Menschen mit ihren Identitäten, Lebensweisen, Merkmalen
anerkannt sind, notwendige Voraussetzung auch für Lesben und
Schwule, um selbst anerkannt zu bleiben, bzw. anerkannt zu werden.
Dieser Streit muss auch dabei anfangen, eine demokratische, pluralistische
Kontrolle zu gewährleisten, der die Polizei unterliegt. Polizei
ist, gerade in einer hierarchisch geprägten Gesellschaft wie
der derzeitigen, stets eine Achillesferse. Einerseits soll sie den
Schutz von Rechten aller garantieren, andererseits stellt sie ein
Durchsetzungsinstrument dar, um hierarchische Unterschiede in der
Gesellschaft zu bewahren. Dabei werden Menschen, die sich in der
Polizei engagieren, mit einer besonderen Machtfülle ausgestattet,
die sie in eine erhabene Position gegenüber anderen Menschen
versetzen. Andere Menschen sollen die Anweisungen der Polizist_innen
befolgen. Das eine solche Machtfülle, in gewissen Situationen
über andere Menschen bestimmen zu können, auch dazu führen
kann, auf verbale und physische Gewalt zurückzugreifen und
diese bis ins Extrem zu steigern, haben (ältere und) neuere
Untersuchungen gezeigt. (3) Das dem besser vorzubeugen ist, darauf
weisen die, wenn auch längst nicht generalisierbaren dennoch
immer wieder vorkommenden, Polizeiübergriffe hin.
Eine Verstärkung demokratischer, pluralistischer
Kontrolle von Polizei ist notwendig. Beispielsweise könnte
sie durch zu allen Einsätzen und Verhören mit herangezogene
externe Beobachter_innen (bspw. aus Vereinen, Opferverbänden
etc.) gewährleistet werden.
Anmerkungen:
(1) Ausführlicher vgl.: http://thevoiceforum.org/node/1043
und http://no-racism.net/article/2740 (Letzter Zugriff: 17.01.2009).
(2) Vgl. auch: http://www.neuepresse.de/newsroom/hannover/dezentral/hannover/art1067,745802
und http://de.indymedia.org/2008/12/234611.shtml (Letzter Zugriff
jeweils: 17.01.2009).
(3) Vgl. Spiegel-Online: „So leicht werden Menschen zu Folterknechten“,
19.12.2008, von C. Stöcker (Online: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,597501,00.html
(Letzter Zugriff: 17.01.2009).
|