Geschwisterliebe
(Autor_innen: Claudius Laumanns und Heinz-Jürgen Voß; gedruckt
in "Rosige Zeiten",
Oldenburg, Nr. 117)
Patrick S. und Susanne K. lieben sich. Sie
haben 4 Kinder zusammen und wünschen sich eine gemeinsame Zukunft.
Das Problem: es sind Bruder und Schwester. Obwohl sie getrennt aufgewachsen
und allen Anschein nach gut für einander sind, hat sie ihr
Umfeld in der Provinz eilfertig denunziert. Patrick S. sitzt wegen
Inzucht (§173 StGB) im Gefängnis. Erst nach breiten Reaktionen
in der Öffentlichkeit fanden sie den Mut zu ihrer Liebe zu
stehen. Jüngst beschäftigte ihr Fall sogar das Bundesverfassungsgericht.
Dieses bekräftigte das Verbot von Geschlechtsverkehr unter
leiblichen Verwandten ausdrücklich im Namen der Familienordnung.
Die Meisten von uns würden nicht einmal
auf die Idee kommen, sich in die eigenen Geschwister, die Eltern
oder Großeltern zu verlieben oder sich Sex mit ihnen zu wünschen.
Schließlich kennt man sich schon sehr lange und freut sich
vielleicht eher Abstand gewonnen zu haben und sich ein eigenes Leben
aufgebaut zu haben. Doch eine solche „Mehrheit“ findet
sich in allen Aspekten menschlicher Liebe und Sexualität. Eine
Mehrheit wäre ohne Minderheit nicht was sie ist oder anders:
Jede Norm birgt das Potential der Abweichung in sich.
Als moralisches Verbot untersagt das Inzesttabu
Sexualität innerhalb der Verwandtschaft. Es besteht in vielen
menschlichen Gesellschaften, unterscheidet sich aber in Bezug auf
die verwandtschaftlichen Verhältnisse zwischen denen jeweils
die Sexualität untersagt wird. Einerseits ist mit dem Inzesttabu
ein tief sitzendes Grauen verbunden. Andererseits kommt es vor,
dass genau dieses Verbot besonders erotisch aufgeladen wird. In
„unserer Kultur“ wird bei der Begründung des Inzesttabus
regelmäßig mit dem Schutz von Abhängigen, bzw. mit
Macht und Hierarchien argumentiert. Der Fall des verliebten Geschwisterpaares
macht hier deutlich, dass Inzest nicht notwendigerweise mit Herrschaft
und Gewalt verbunden ist.
Daneben tauchen in diesem Zusammenhang oft
eugenische Argumentationsmuster aus der Mottenkiste „unserer
Gesellschaft“ auf. Dabei wird sich auf die vermeintliche Autorität
der Medizin berufen. Unterstellt wird auf Fortpflanzung orientierte
Sexualität. Es soll ein vermeintlich höheres Risiko der
„Behinderung“ vermieden werden. Genauso wie Menschen
eingeredet wird, dass sie aufgrund irgendwelcher Merkmale mit so
und so großer Wahrscheinlichkeit an Krebs erkranken sollen,
wird argumentiert, dass ein Kind mit so und so großer Wahrscheinlichkeit
nicht genormten gesellschaftlichen Maßstäben entsprechen
könnte. „Behinderung“ wird dadurch hergestellt,
dass Menschen eher als gesellschaftliche Masse denn als individuelle
Persönlichkeit betrachtet werden.
Doch Bitteschön wovon reden wir eigentlich?
Menschen – egal welche – die nebeneinander in der Straßenbahn
sitzen, unterscheiden sich nur in wenigen Genen. Sollen unsere Gene
darüber entscheiden, wen wir begehren oder lieben dürfen?
Solche Sichtweisen des Menschen als Sklaven ihrer Gene finden sich
heute nur noch in populärwissenschaftlichen Darstellungen.
Der politische Einsatz dieser Debatten wird
durch den Hinweis auf die neuere Kulturtheorie sichtbar. (Butler:
Antigones Verlangen) Der Ethnologe Lévi- Strauss hatte die
These aufgestellt, die menschliche Kultur sei durch das Inzesttabu
begründet. Sie wurde von dem Psychoanalytiker Lacan aufgenommen,
der versuchte die herrschende Geschlechterordnung durch Verweis
auf das Inzesttabu zu erklären. Hier ist der Vater jemand,
der ausschließlich mit der Mutter schläft, die Mutter
diejenige, die ausschließlich mit dem Vater Sex hat und die
Kinder jene, die überhaupt keine gelebte Sexualität haben,
nicht untereinander und wohl auch nicht mit sich selbst.
Hier wird deutlich, dass mit der Ausprägung
des Inzesttabus in westlichen industriellen Gesellschaften ein normatives
Modell von Verwandtschaft verbunden ist: Die bürgerliche Kernfamilie
oder das Vater- Mutter- Kind Modell. Politisch kommt es darauf an,
diese normative Konstellation als konservativen Wunschtraum zu entlarven.
De facto erodiert nämlich die bürgerliche Kernfamilie
seit langer Zeit. Menschen leben in Wohngemeinschaften, unglückliche
Ehen werden geschieden, Schwule und Lesben haben Kinder und monogame
Beziehungen sind nicht mehr selbstverständlich. Solche nicht-
normativen Verwandtschaftskonstellationen müssen gesellschaftlich
anerkannt, aktuell auch rechtlich und politisch geschützt werden.
Die Strafbarkeit von Inzest als Überrest
eugenischer Politik sollte abgeschafft werden, wie in vielen anderen
europäischen Ländern auch. Missbrauch und Gewalt werden
auch durch andere Rechtsnormen wirksam verboten. Der Fall von Patrick
S. und Susanne K. zeigt welche tief sitzenden Ängste für
die Diskreditierung menschlichen Lebens mobilisiert werden. Auch
heute noch sind nicht-normative Verwandtschaftskonstellationen von
sozialer Ausgrenzung und physischer Gewalt bedroht. Im Großen
muss das politische und rechtliche Primat von bürgerlicher
Ehe und Kernfamilie vollständig beseitigt werden – so
genannte „Regenbogenfamilien“ bedürfen der gesellschaftlichen
Anerkennung.
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