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Europa
– eine gute Wahl. Die Wahlprogramme der Parteien zur Europawahl.
(von Heinz-Jürgen Voß, vorab aus "Rosige
Zeiten", Juni/Juli 2009)
Der Europäischen Union sind in
den letzten Jahren zahlreiche Verbesserungen zu verdanken, von denen
auch Lesben, Schwule, Transgender und Intersexuelle profitieren.
Zu erwähnen ist insbesondere das Antidiskriminierungsgesetz,
dass einen rechtlichen Rahmen bietet, um sich gegen Diskriminierungen
im Beruf und von Seiten von Behörden zur Wehr setzen zu können.
Auch Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen die Abschiebung
von Menschen, die in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Asyl suchen und in ihren Herkunftsländern mit erheblichen Strafen
oder dem Tode bedroht werden, bspw. auf Grund ihrer Homosexualität,
gehen weit über einige Regelungen hinaus, die noch in einigen
Mitgliedsländern der EU gelten. Eine unrühmliche Rolle
für die Abschiebepolitik auch von verfolgten Flüchtlingen
und gegen die Aufnahme von Flüchtlingen bspw. aus dem Irak
hat immer wieder in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesland
Niedersachsen gespielt. Hier wäre einiges Positives zu erwarten,
wenn die Europäische Union, die Europäische Kommission,
aber insbesondere das Europäische Parlament mehr Rechte erhielte.
Um etwas gegen Diskriminierungen zu
bewegen ist die Europäische Union erste Ansprechpartnerin.
Entsprechend wichtig ist die Wahl, um gerade dort neue und innovative
Konzepte anzustoßen. Die aus der Bundesrepublik Deutschland
im Europäischen Parlament vertretenen Parteien pflegen ein
sehr unterschiedliches Verhältnis zur Europäischen Union,
auch zu deren Antidiskriminierungspolitik. So fielen in den vergangenen
Jahren insbesondere CDU, (CSU)* und FDP dafür auf, dass sie
Antidiskriminierungs-Richtlinie – und zwar gerade diese –
als einen schweren Fehler betrachteten und sich vehement gegen das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz stemmten. SPD und Bündnis
90 / Die Grünen bekleckerten sich insofern nicht mit Ruhm,
als sie in der Bundesrepublik Deutschland nur ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) durchbrachten, dass der von Diskriminierung betroffenen die
Verpflichtung überließ, den initiativen Anhaltspunkt
vorzulegen, dass sie tatsächlich diskriminiert wurde. Ein solcher
initiativer Anhaltspunkt ist schwer zu erbringen, wie nun auch aus
den wenigen, zudem selten erfolgreichen, Klagen nach dem AGG ersichtlich
wird. Entsprechendes hatte sich bereits in den Jahren zuvor bei
dem Gesetz gegen die Diskriminierung von Frauen im Beruf gezeigt.
Die USA sind hier wesentlich weitreichender, dort sind jedes Jahr
mehrere Zehntausend Klagen wegen Diskriminierung anhängig und
häufig erfolgreich. Mit der Richtlinie der Europäischen
Union wäre zudem mehr möglich gewesen.
CDU, (CSU) und FDP haben wenig hinzu
gelernt und sind bei ihrer Haltung zur Europäischen Union in
Bezug auf Antidiskriminierungspolitik verblieben. So betrachtet
die CDU in ihrem Wahlprogramm zur diesjährigen Europawahl die
Antidiskriminierungspolitik nur vor dem Hintergrund, dass „eine
europäische Antidiskriminierungspolitik nicht zur Aushöhlung
der Vertragsfreiheit als Grundlage unserer Zivilrechtsordnung und
zu mehr Bürokratie führen“ dürfe. Die CDU spricht
sich in einem Kapitel zu Freiheit und innerer Sicherheit in Europa
zwar auch für „Toleranz, Rechtsstaatlichkeit und die
Universalität der Menschenrechte“ aus, bei Arbeitsplätzen
ist auch von der Voraussetzung der „Gleichstellung der Geschlechter“
für Wirtschaftswachstum die Rede, detailierter ausgeführt
findet sich allerdings in der Folge nichts.
Die FDP bezieht sich einseitig auf Antidiskriminierungspolitik,
um sich gegen eine aus ihrer Sicht ausufernde Bürokratie zu
positionieren. „Denn nicht alles, was aus Europa kommt, nützt
dem Bürger, wie die Ausweitung der EU-Antidiskriminierungsvorschriften
zeigt. So führt die rechtstaatlich problematische Beweislastumkehr
in der Richtlinie zu mehr Unsicherheit und Unaufrichtigkeit. Die
Tatsache, dass nun Beschuldigungen ohne ausreichende Beweise vorgetragen
werden, bringt auch unbescholtene Bürger leicht in Erklärungsnot.
Wirkungsvoller wäre es, wenn sich die EU durch Unterstützung
von Vielfalt und Toleranz fördernden Projekten aus der Zivilgesellschaft
und durch eine aktive Bekämpfung staatlicher Diskriminierung
für betroffene Bürger einsetzt. Ein mehr an bürokratischer
Regulierung hilft nicht, das Vertrauen in die EU zu stärken.“
Neben falschen Fakten (eine „Beweislastumkehr“ wurde
in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt, ansonsten müsste
die potenziell von Diskriminierung Betroffene nicht den initiativen
Anhaltspunkt vorbringen, dass sie diskriminiert wurde) spricht die
Auswahl für sich: Antidiskriminierungspolitik wird als Beispiel
angeführt, um sich gegen Bürokratie zu positionieren,
nicht etwa ein anderes Politikfeld. Die Europäische Union wird
aufgefordert sich für zivilgesellschaftliche Projekte einzusetzen,
also im Zweifel lokal für Toleranz gegenüber Vielfalt
zu streiten – wie soll das der EU gelingen, wenn dies in der
Bundesrepublik Deutschland selbst auf Landesebene und selbst mit
FDP-Beteiligung nicht gelingen mag (vgl. den Artikel „Berlin
tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“
in diesem Heft).
Eine gute Wahl für Antidiskriminierungspolitik
und initiative Richtlinien für Toleranz und Vielfalt scheinen
hingegen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke zu
sein. Alle drei setzen sich für wirkungsvolle Antidiskriminierungspolitik
ein, kurz die SPD, länger die beiden anderen Parteien. Nach
einem Absatz für Gleichstellungspolitik und Gender Mainstreaming
führt die SPD in ihrem Wahlprogramm aus: „Jeder Form
der Diskriminierung, sei es aus Gründen des Geschlechts, der
Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung, treten
wir aufs Schärfste entgegen. Die Rechtsetzung der Europäischen
Union auf dem Gebiet der Anti-Diskriminierung gilt es in Richtung
eines umfassenden Schutzes weiterzuentwickeln. Die Europäische
Union muss ein diskriminierungsfreier Raum der Chancengleichheit
sein!“ Kurz und deutlich, wenn daraus auch keine konkreten
Schritte zur Umsetzung deutlich werden.
Diese erscheinen hingegen sowohl bei
Bündnis 90 / Die Grünen als auch Die Linke bedeutsam.
Unter einem eigenen Abschnitt „Alle Bereiche des gesellschaftlichen
Lebens demokratisieren“ wendet sich Die Linke Diskriminierungen
und Barrieren in der Gesellschaft zu, die Menschen unterschiedlich
betreffen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern will sie
als Querschnittsaufgabe, Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche
will sie wirksam bekämpfen, Barrieren für behinderte Menschen
beseitigen. Neben einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik setzt
sie sich konkret für die wechselseitige Anerkennung eingetragener
lesbischer und schwuler Paargemeinschaften in der Europäischen
Union ein (nicht zuletzt gibt es hier in der Bundesrepublik Deutschland
Probleme, wenn man bspw. eine lesbische oder schwule Ehe aus Spanien
zumindest als Eingetragene Lebenspartnerschaft anerkennen lassen
will, von einer Anerkennung als Ehe ganz zu schweigen): „Die
Mitgliedstaaten der EU gehen sehr unterschiedlich mit gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften um: Einige haben die Ehe geöffnet, andere eigene
Rechtsformen geschaffen, weitere verweigern diesen Partnerschaften
alle Rechte. All diese Rechtsformen werden gegenseitig nicht anerkannt.
Das führt dazu, dass Paare, die in einem Land als verheiratet
gelten, in einem anderen juristisch Fremde sind oder eine andere
Partnerschaft mit geringeren Rechten eingehen müssen. Das schränkt
die Freizügigkeit ein. DIE LINKE fordert eine Regelung zur
europaweiten Anerkennung solcher Partnerschaften auf dem jeweils
höchsten Rechtsniveau.“
Bündnis 90 / Die Grünen haben
das mit Abstand längste Wahlprogramm gezimmert, mit 91 Seiten
ist es dreimal so lang wie das von Die Linke (30 Seiten) und mehr
als viermal so lang als das der SPD (20 Seiten). Entsprechend ausführlich
fallen auch die Betrachtungen gegen Diskriminierung und für
Anerkennung von Vielfalt aus: „Gleichberechtigung für
Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in Europa herstellen
Wir wollen die vollständige Gleichstellung von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender in allen Bereichen, nicht nur auf dem
Papier, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen durchsetzen.
Es gibt immer noch Mitgliedstaaten, die die Ehe oder registrierte
Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare nicht anerkennen.
Das bedeutet eine schwere Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit
und Niederlassungsfreiheit. In Deutschland werden Lesben, Schwule,
Bisexuelle und Transgender beispielsweise bei Adoptionen und im
Beamtenrecht weiterhin benachteiligt. Wir fordern die europaweite
Anerkennung eingetragener Partnerschaften und gleichgeschlechtlicher
Ehen und gleiche Rechte für diese. EU-Programme zur Jugendbegegnung
sollen Maßnahmen zum Abbau von Homosexuellenfeindlichkeit
mit einschließen. Und die gemeinsame Außenpolitik der
EU muss sich international stärker als bisher für die
Menschenrechte von Homosexuellen, Bisexuellen und Transgendern einsetzen.
Ebenso muss die Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung anerkannter
Teil der europäischen Flüchtlingspolitik sein.“
Fazit: Wer eine Europäische Union
will, die sich auch gegen Diskriminierung und für Toleranz
und Akzeptanz auch mit Richtlinien und nicht nur mit der Förderung
von Vereinen betätigt, die ist – nach den Wahlprogrammen
zu urteilen – mit SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und
Die Linke gleichermaßen in ihrer Wahl gut beraten; CDU, (CSU)
und FDP wollen hingegen die diesbezüglichen Möglichkeiten
der Europäischen Union beschränken. Die eigentliche Entscheidung
ist dann an Hand anderer Politikfelder (bspw. der Asyl- und Flüchtlingspolitik,
der Sozialpolitik, der Umweltpolitik) einfacher zu treffen.**
In jedem Fall gilt es, sich weiter
zu informieren und am 7. Juni zur Europawahl wählen zu gehen
(oder zuvor per Briefwahl abzustimmen)!
* Die CSU tritt als eigene Partei zum
Europäischen Parlament an, ist aber nur in Bayern wählbar.
Daher wird sie hier nicht genauer betrachtet.
** Zur weiteren Information sind die Wahlprogramme der Parteien
lesenswert und empfiehlt sich mitunter eine Nachfrage per E-Mail
oder telefonisch, um den Standpunkt einer Partei zu einem bestimmten
Politikfeld zu erfragen.
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