Eine
queere EU gestalten – Vorurteile und
Diskriminierung abbauen
Forderungen der BAG queer der PDS
In den vergangenen Jahren hat sich einiges
in der Europäischen Union getan. Erstmals wurden mit dem Amsterdamer
Vertrag 1997 ein Diskriminierungsverbot als Ziel europäischer
Politik festgeschrieben. In Artikel 13 heißt es: „ Unbeschadet
sonstiger Bestimmungen kann der Rat [...] einstimmig geeignet Vorkehrungen
treffen, um Diskriminierungen aus Gründen[...] der sexuellen
Ausrichtung zu bekämpfen.“. Mit der Grundrechtscharta
der EU wurde im Jahre 2000 dieser Weg weiter beschritten. Artikel
21 verbietet erstmals explizit die Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Orientierung.
Eine konkrete Umsetzung gab es mit der EU-Richtlinie „Gleichbehandlung
in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG)“,
die zwingend in nationales Recht aller Mitgliedsländer umgesetzt
werden muss. Das Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Orientierung ist auch Bestandteil des Entwurfes der EU-Verfassung.
Die Europäische Union erweist sich damit als Vorreiter, die
mit ihren Beschlüssen zumeist über das hinausgeht, was
in den meisten europäischen Staaten Grundlage der Rechtssprechung
ist.
Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch hier
noch erheblichen Handlungsbedarf gibt und neue Benachteiligungen,
beispielsweise durch eine rigide Abschottungspolitik, nach außen
produziert werden.
In vielen Ländern der EU und denen die im Mai 2004 neu aufgenommen
werden sollen, existieren immer noch deutliche Defizite bei der
Gleichbehandlung von Menschen aller Identitäten oder sexuellen
Orientierungen.
Die BAG queer der PDS setzt sich auch auf
EU-Ebene für die Gleichstellung aller Lebensweisen ein. Die
Erweiterung der Union muss unserer Ansicht nach als emanzipative
Chance begriffen werden. Erster Ansatz emanzipativer Politik muss
es sein, eine „Festung Europa“ zu verhindern. Unser
Ziel bleibt weiterhin: offene Grenzen für alle Menschen.
Gleichzeitig ist uns klar, das die Europäische Union mehr als
ihre Institutionen ist. Für uns gilt es, gemeinsam mit anderen
von unten, Ansätze für queere Politiken und den Abbau
von Benachteiligungen aufgrund von Identität, sexueller Orientierung
und Lebensweise aufzubauen. Die BAG queer, auch aus ihrer Erfahrung
der Vergangenheit ist überzeugt, das die internationale Solidarität,
die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte Werte
sind, für die es sich lohnt einzusetzen.
I. Diskriminierung beenden –
die Gleichstellung aller Lebensweisen vorantreiben
Wir wollen, dass in Europa Bedingungen für eine volle und gleichberechtigte
Teilhabe von allen Menschen gleich welcher sexuellen Orientierung,
Identität oder Lebensweise geschaffen werden. Vorhandene Diskriminierungen
und Benachteiligungen müssen erkannt und mit geeigneten Mitteln
bekämpft werden.
In diesem Sinne fordern wir von der Europäischen
Union:
- Alle Richtlinien und Verordnungen der EU auf indirekte und direkte
Diskriminierung zu untersuchen und diese zu beseitigen.
- Die Einführung des Mehrheitsprinzip im Europäischen
Ministerrat um Diskriminierungen zu bekämpfen. Es darf nicht
sein, dass einzelne Staaten antidiskriminierende Verordnungen und
Richtlinien blockieren können. Die Europäische Verfassung
ist entsprechend zu erweitern.
- Die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle mit einem Beirat
aus allen Mitgliedsstaaten, der die Antidiskriminierungsarbeit der
EU koordiniert.
- Die Aufnahme der Identität und der sexuellen Orientierung
in eine umfassende Antidiskriminierungsregelung im Zivilrecht. Nicht
nur im Berufsleben, auch im Zivilrecht werden Menschen diskriminiert.
Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Mitgliedsländer
der Europäischen Union sich diesem Thema stellen müssen.
- Die Durchsetzung und Verbesserung der beschlossenen Antidiskriminierungsregeln
im Arbeitsrecht. Ausnahmen, wie sie beispielsweise für Kirchen
gelten, sind abzuschaffen.
- Ergreifung und Förderung von Initiativen zur Verbesserung
der Situation von Transgendern in der EU. Dazu könnte ein Piloptprojekt
für eine gesicherte medizinische Betreuung gehören. Regelungen
müssen sich am Wohl der Betroffenen messen lassen, nicht an
alten Dogmen.
- Die Verabschiedung und Durchführung von europäischen
Initiativen, die die Gleichstellung aller Lebensweisen befördern
sollen. Dazu ist der Familienbegriff innerhalb der EU neu zu definieren
und an die Vielfalt der Lebensweisen anzupassen. Familie ist für
uns dort, wo Nähe ist.
- Anstrengungen zu unternehmen, europaweite Regelungen im Adoptionsrecht
zu erreichen, die den Grundsatz des Kindeswohles zum Inhalt haben
und Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Lebensweise
ausschließen.
- Die Anerkennung nationaler Regelungen des Zusammenlebens von Menschen
(z.B. PACS, LPartG, offene Ehe) zur Gewährleistung von Freizügigkeit
und gegenseitiger Anerkennung innerhalb der gesamten Union. Verschiedene
gesetzliche Regelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten verlieren
ihre dauerhafte Wirkung an der Staatsgrenze. Da dies die garantierte
Freizügigkeit innerhalb der Union einschränkt, müssen
verschiedene nationale Regelungen EU-weit anerkannt werden und Wege
zur Vereinheitlichung dieser Gesetze begangen werden.
- Dafür zu sorgen, dass alle EU-Regelungen, die sich derzeit
auf verheiratete Paare beziehen, alle zwischenmenschlichen Beziehungen
erfassen, in denen Verantwortung für Menschen übernommen
wird.
- Kulturelle Initiativen, um für die Akzeptanz aller Lebensweisen
zu werben und Vorurteile abzubauen
- Förderung von Vereine, Initiativen und Gruppierungen, die
aktiv Aufklärung betreiben und zum Abbau von Diskriminierung
beitragen.
- Weiterführung und Unterstützung von Aufklärungskampagnen
gegen die Ausbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten
und HIV/AIDS, gemeinsam mit regionalen Initiativen.
- Die Ausnutzung der Möglichkeiten der EU, um Europa- und weltweit
gegen Diskriminierungen aufgrund Identität, sexueller Orientierung
und Lebensweise vorzugehen.
II. EU-Osterweiterung
als emanzipative Chance nutzen
Im Mai 2004 findet die größte Erweiterung der Europäischen
Union seit ihrer Gründung statt.
Das darf weder zu einem Rollback in der Entwicklung der Rechte von
Minderheiten führen, noch dürfen die Ängste davor
zum politischen Mittel erhoben werden.
In einigen osteuropäischen Ländern, aber auch in „alten“
EU-Ländern existieren noch tiefsitzende Vorurteile, welche
insbesondere durch sexualitätsfeindlichen Traditionen der christlichen
Kirchen propagiert und verschärft werden.
Die erweiterte Union muss als Chance genutzt werden, dass Toleranz,
Akzeptanz und Gleichberechtigung zum selbstverständlichen Ziel
überall werden. Für dieses Ziel muss es, neben klaren
rechtlichen Vorgaben, auch ein Wiederaufgreifen alternativer Lebensformen,
die in Europa entstanden sind, geben. Die Geschichte der europäischen
Emanzipationsbewegung bietet dafür hilfreiche Ansatzpunkte.
Sonderklauseln für einzelne Länder, wie es beispielsweise
die Republik Polen fordert, die Diskriminierung erleichtern, sind
abzulehnen.
Gruppierungen vor Ort, die gegen Anfeindungen aufgrund sexueller
Orientierung, Identität oder Lebensweise zu kämpfen haben,
brauchen jegliche Art Unterstützung.
Die Erweiterung muss aber auch als Mittel genutzt werden, um vorhandene
Diskriminierungen öffentlich zu machen und Druck für den
Abbau dieser zu schaffen, Dazu sind geeignete Mittel, wie laufende
Berichterstattung an den Rat der EU und das Europaparlament, zu
definieren und umzusetzen.
III. Grenzen
auf für alle Menschen
In vielen Ländern werden immer noch Menschen aufgrund ihrer
Identität, sexuellen Orientierung oder Lebensweise verfolgt
und mit Strafen, die bis zum Tode reichen können, belegt.
Die Forderung der PDS nach offenen Grenzen für alle verfolgten
Menschen schließt für uns auch die Verfolgung aufgrund
der sexuellen Orientierung und des Geschlechts mit ein.
Dazu reicht auch die potentielle Drohung einer Verfolgung (staatlich
und nichtstaatlich) unabhängig davon, ob ein konkretes Verfahren
vorliegt.
Wir fordern ein Nachzugsrecht für alle lesbischen, schwulen
und transgenden Partnerschaften.
Bisher existieren Regelungen zum Nachzugsrecht nur für leibliche
Verwandte und nach den geltenden nationalen Gesetzen verheiratete
Menschen. Wir fordern die Ausdehnung der Nachzugsregelung für
alle Menschen, die in egal welchen Beziehungsverhältnissen,
Verantwortung für andere Menschen übernehmen., unabhängig
vom rechtlichen Status, der Verbindung.
IV. Ein queeres Europa gestalten
Um Diskriminierungen abzubauen, bedarf es weit mehr als institutioneller
Initiativen. Institution bedeutet auch immer Kanalisierung von Bedürfnissen
und Einschränkung von Menschen. Vielmehr müssen sich alle
Teilhabenden an einer Gesellschaft (und das darf freilich nicht
auf die Herkunft beschränkt sein) mit ihren Mitmenschen auseinandersetzen
und einen entstandenen gesellschaftlichen Konsens immer wieder hinterfragen,
um eventuell entstandene Mauern, die Menschen ausgrenzen, wieder
einzureißen. Bspw. mit einer internationalen Eingreiftruppe,
ihrer Einwirkung auf den Welthandel und ihrer Asyl- und Flüchtlingspolitik
hat die Europäische Union die Tendenz, sich selbst abzuschotten
und neokolonial Interessen in der ganzen Welt umzusetzen. Insofern
betrachten wir die Europäische Union als ein zeitweiliges Mittel,
um Nationalstaaten zu überwinden und nationales Recht in den
Mitgliedsstaaten im positiven Sinne zu verändern und einen
Umgang mit Menschen anderer Herkunft zu erlernen. Weit wichtiger
sind außerparlamentarische Bewegungen, die dazu dienen (können),
Institution zu hinterfragen und Veränderungen zu erreichen,
um einen gerechten und gleichberechtigten Umgang aller Menschen
zu erreichen. Gerade die nicht institutionelle Arbeit von Gruppen
und Einzelpersonen prägt entscheidend das Gesicht Europas mit.
Durch eine Regionalisierung von Entscheidungen, wo das sinnvoll
ist, durch transparente und mitwirkungsfreudige Gestaltung von Prozessen
sind Bewegung von unten möglich. Wir wollen mitwirken, demokratische
Prozesse in der EU so zu gestalten, dass kulturelle Vielfalt gefördert
wird.
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