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Bundestagswahl
am 27. September 2009: Alle Jahre wieder...
Versprechen und Wirklichkeit:
2005er Wahlprogramm überprüft.
(von Ralf Buchterkirchen, aus "Rosige
Zeiten" Nr. 123 S.19-21 -- Die Version hier wurde von Ralf
Buchterkirchen noch sprachlich, nicht inhaltlich, überarbeitet!)
Alle Jahre wieder werden wir
zur Wahl gebeten, dürfen unsere Stimme abgeben, immer wieder
gibt es Regierungsprogramme, Wahlmanifeste oder schlicht Wahlprogramme,
in denen versprochen, geplant und angekündigt wird und die
uns zum „richtigen“ Votum bewegen sollen. Dies ist auch
2009 nicht anders. Spannend ist es jedoch, mal zurückzublicken,
was von ihren Programmen die Parteien nach der letzten Bundestagswahl
– 2005 – umgesetzt haben. Diese rückblickenden
Betrachtungen werden mit den Forderungen in den neuen Programmen
in Beziehung gesetzt.*
Die alte Regierungspartei
SPD unter Schröder beschrieb in ihrem Wahlprogramm
(in offensichtlich völliger Realitätsverkennung) ihre
Sicht auf den Stand 2005: „Nichteheliche Kinder und gleichgeschlechtliche
Partnerschaften haben heute weitgehend gleiche Rechte und Pflichten
wie eheliche Kinder bzw. Ehepaare.“ Gefordert wurden ausschließlich
ein Antidiskriminierungsgesetz und die Einrichtung einer Gleichstellungsbeauftragten.
Daran hat sich auch 2009 wenig geändert. Im neuen Programm
wird nebulös angekündigt, Respekt zu fördern und
Vorurteile gegenüber Homosexuellen, Bisexuellen und Transgendern
abbauen zu wollen. Außerdem sollen eingetragene gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften (Eingetragene Lebenspartnerschaften, ELP) mit
der Ehe gleichgestellt und bestehende Benachteiligungen abgebaut
werden.
Die CDU unter Merkel befand das Thema für
so unwichtig, das es 2005 nicht einmal mit einer Silbe zu erwähnen
wert war. 2009 sind sie noch konsequenter und bekräftigen ihre
Ablehnung der Gleichstellung lesBiSchwuler Lebensgemeinschaften
(und auch anderer nichteheliche Lebensentwürfe) mit der Ehe:
„Wir respektieren die Entscheidungen von Menschen, in vielfältigen
Formen des Zusammenlebens ihren Lebensentwurf zu verwirklichen.
Dies gilt für die Ehe und für nichteheliche Lebensgemeinschaften
von Frauen und Männern ebenso wie für gleichgeschlechtliche
Partnerschaften. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung
solcher Lebensgemeinschaften mit der Ehe lehnen CDU und CSU ab.“
Was hat die Regierung
mit Ihrer Mehrheit in den letzten Jahren umgesetzt?
Grundlage einer jeden Koalition
ist die Koalitionsvereinbarung. Dort findet sich interessanterweise
mehr als in beiden Wahlprogrammen. Konkret heißt es dort:
„Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
wird die Regierungskoalition das Lebenspartnerschaftsgesetz überarbeiten
und ergänzen[…]. Auch der rechtliche Schutz für
Menschen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird verbessert.
[…] Die Regierungskoalition wird auf der Grundlage der Vorarbeiten
aus der 14. Legislatur ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg
bringen und die EU-Richtlinien hierzu umsetzen. [...Es] soll an
zentraler Stelle in Berlin auch ein Gedenkort für die homosexuellen
Opfer des NS-Regimes entstehen.“
Umgesetzt wurde davon nur die Dinge die zwingend nötig waren
oder nicht bestenfalls symbolisch sind. So wurde ein Denkmal für
die homosexuellen Opfer des NS-Regimes gebaut und das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz aufgrund Brüsseler Drucks umgesetzt
(zur Kritik vgl. RoZ 01/2006). Im Rahmen der Neuregelung des Erbschaftsrechts
wurden zudem lesbische und schwule Partnerschaften denen von Heteros
weitgehend gleichgestellt. Mitte Juni wurde nun auch eine vom Bundesverfassungsgericht
vorgeschriebene Änderung des Transsexuellengesetzes vom Bundestag
verabschiedet – über eine Minimallösung geht auch
diese nicht hinaus.
Schwieriger ist ein
Blick auf die Oppositionsparteien, da sie nicht am Erreichten, sondern
nur am Gewollten gemessen werden können.
Forderte die FDP
2005 noch die Gleichstellung der ELP mit der Ehe und ihre europaweite
Anerkennung, sah sie die Rechte von Lesben und Schwulen als originäre
Bürgerrechtaufgabe, lehnte jedoch das Antidiskriminierungsgesetz
in neoliberaler Manier als „zu bürokratisch“(als
ob Menschenrechte am Bürokratiestatus messbar sind) ab, so
ist im neuem Programm 2009 eine Akzentverschiebung zu beobachten.
Zwar wir immer noch die Gleichstellung von ELP und Ehe gefordert,
ansonsten liegt der Fokus aber eher auf dem Export westeuropäischer
Wertvorstellungen in die restliche Welt und auf der Einrichtung
einer Stiftung um „die homosexuelle Bürger- und Menschenrechtsarbeit
sowie die interdisziplinäre Forschung über Homosexualität
und Geschlechterfragen[zu fördern].“ Außerdem wird
ein neues Transsexuellengesetz gefordert.
In der vergangen Legislatur wurde Anfang 2006 ein Antrag auf Gleichstellung
von ELP und Ehe eingebracht. Außerdem glänzte die FDP
programmgemäß in ihrer Polemik gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Am 20.05.2009 – also rechtzeitig für Wahlkämpfe
und CSD’s, zu spät für eine ernsthafte Behandlung
im Parlament – wird die Bundesregierung in einem umfassenden
Antrag (Drucksache 16/12886, Juni 2009)aufgefordert, sich weltweit
für Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und
Transgender einzusetzen, die Yogyakarta-Prinzipien (vgl RoZ 03/09)
mit in die Außenpolitik einzubeziehen, ELP und Ehe gleichzustellen,
das Bildungssystem umzukrempeln, das Transsexuellengestz zu ändern
und das Grundrecht auf Asyl zu erweitern. Für die Zeit zwischen
den beiden Anträgen waren keine Aktivitäten zu verzeichnen.
Die Linke
forderte 2005 die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule
sowie ein entsprechendes Adoptionsrecht. Zudem wurde die Gleichstellung
aller Lebensweisen gefordert. 2009 wurden diese Ansätze weiterentwickelt
und wurde stärker auf eine Individualisierung von Lebensentwürfen
gesetzt. Konkret: „staatliche Subvention des überholten
Familienmodells beenden[...]; aktive Anti-Diskriminierungspolitik
ermöglichen: im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein echtes
Verbandsklagerecht verankern; unabhängige Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes ermöglichen[…] und mit verbindlichen Rechten
ausstatten; eingetragene Lebenspartnerschaften rechtlich gleichstellen:
individuelle Veranlagung aller Steuerpflichtigen unabhängig
von ihrer Lebensweise einführen, Adoptions- und Beamtenrecht
reformieren.“
Die Homepage der Linksfraktion verweist auf 9 Kleine Anfragen und
4 Anträge in der Legislaturperiode seit 2005. Die Anfragen
beschäftigen sich mehrheitlich mit der Situation Intersexueller,
internationalen Menschenrechten sowie gesetzlicher Gleichstellung
von ELP und Ehe. Die Anträge befassen sich mit dem AGG (Drucksache
16/370, Januar 2006), mit der Anerkennung der Vielfalt der Lebensweisen
und deren rechtlicher Gleichbehandlung (Drucksache 16/5184, März
2007), mit der Rehabilitation der nach §175 Verurteilten in
BRD und DDR (Drucksache 16/10944, November 2008) – ein Antrag
der im Übrigen nur von Grünen und der Linken unterstützt
wurde - sowie mit der Aufhebung des Transsexuellengesetzes (Drucksache
16/12893, Mai 2009).
2005 forderten Bündnis
90/ Die Grünen die Öffnung der Ehe, Adoptionsrechte
sowie die völlige Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Im
aktuellen Wahlprogramm wird (neben der Übernahme der Forderungen
aus dem 2005er Programm) der Schwerpunkt stärker auf Widerstand
gegen Homophobie und Transphobie gelegt. So wird ein nationaler
Aktionsplan und die Stärkung gesellschaftlicher Arbeit gefordert.
Zudem wird der Export westeuropäischer Menschenrechtslogik
nach „Teheran genauso wie gegenüber Jamaica, Moskau und
dem Vatikanstaat“ angemahnt (ob mit Bomben bleibt an dieser
Stelle offen). Gefordert wird zudem die Erweiterung des Gleichheitsartikels
der Verfassung um das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Identität. Erstmals werden auch Forderungen Intersexueller
aufgenommen: “Intersexuelle Menschen, die mit uneindeutigen
Geschlechtsmerkmalen geboren werden, dürfen keinen medizinisch
unnötigen Operationen zur Geschlechtsanpassung unterworfen
werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, geschlechtliche Uneindeutigkeit
zuzulassen, und fordern für Menschen, die nicht als weiblich
oder männlich leben wollen, die Möglichkeit, sich unter
einem dritten Geschlecht eintragen zu lassen.“
Von der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen sind eine
Große Anfrage zum Stand der rechtlichen Gleichstellung von
Lesben und Schwulen (Drucksache 16/10432 Oktober 2008) und zur Menschenrechtslage
(Drucksache 16/2800 Dezember 2006) sowie 2 kleine Anfragen dokumentiert.
Dazu kommen noch 8 Anträge, mit dem bedeutendsten Schwerpunkt
Lebenspartnerschaftsgesetz. Hierzu reichten Bündnis 90/Die
Grünen mehrere Anträge ein: Gleichstellung der ELP vollenden
(Drucksache 16/497 Februar 2006), Antrag zur Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes (Drucksache 16/3423, November 2006),
Adoptionsrechtsreform (Drucksache 16/5596 Juni 2007), Dienstrechtsreformierung
(Drucksache 16/10869 November 2008). Weiteres Thema war Homophobie,
auch hierzu reichten sie mehrere Anträge ein: Meinungs- und
Versammlungsfreiheit in Europa (Drucksache 16/1667 Mai 2006)), Tag
gegen Homophobie einführen (Drucksache 16/5291 Mai 2007), Nationaler
Aktionsplan gegen Homophobie (Drucksache 16/13394 Juni 2009). Als
Reaktion auf einen Antrag der Partei Die Linke) reichten auch Bündnis
90/Die Grünen einen Antrag auf Rehabilitierung der nach §175
Verurteilten (Drucksache 16/11440 Dezember 2008) im Bundestag ein.
Zusammenfassend lässt
sich konstatieren,
...dass Die Linke und Bündnis
90/Die Grünen ihren Ansprüchen im Parlament nachgekommen
sind. Dabei scheinen sie sich produktiv zu ergänzen, so befasste
sich Die Linke mit Themen, die von Bündnis 90/Die Grünen
nicht aufgegriffen wurden und umgekehrt. Die FDP war lediglich bei
ihrer Ablehnung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesesetzes konsequent.
Die übrigen – aber immerhin weitreichenden – Anträge
reichte sie gebündelt erst zu einem Zeitpunkt ein, an dem sie
keine Chance mehr hatten, im Bundestag behandelt oder gar verabschiedet
zu werden. Ihre Anträge erscheinen damit als Wahlkampfmanöver
vor der CSD-Saison. Wie alle drei kleinen Parteien in Regierungsverantwortung
agieren würden, muss gleichwohl offen bleiben.
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Die genannten Ausführungen beziehen sich auf die, auf den jeweiligen
Homepages der Parteien veröffentlichten Wahlprogramme, sowie
die Selbstdarstellung der Bundestagsfraktionen im Internet (Suchfunktion
auf der jeweiligen Homepage, sowie von der jeweiligen Partei aufbereiteten
Inhalte.
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