„Berlin
tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“
(von Heinz-Jürgen Voß, erschienen in "Rosige
Zeiten", Juni/Juli 2009)
Im März diesen Jahres hat das Berliner
Abgeordnetenhaus eine weitreichende Initiative verabschiedet, die
Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen beinhalten, die
über bisherige weit hinausgehen (Drucksache 16/2291).
Bisherige Gesetze – Abschaffung unterschiedlicher Schutzaltergrenzen
bei Homo- und Heterosexualität (1994), Eingetragene Lebenspartnerschaft
(2001), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (2006) – waren
dazu gedacht, Diskriminierungen in der Gesellschaft abzubauen und
für Toleranz und Akzeptanz zu wirken. In der Folge dieser Gesetze
wurden weitere Regelungen angeglichen, die bspw. bislang homosexuelle
Paare, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft (ELP) leben
gegenüber heterosexuellen Paaren in einer Ehe diskriminierten.
Berlin hat hier vielfach eine Vorreiterinnenrolle in der Bundesrepublik
Deutschland eingenommen, hat bspw. eine Landesstelle für Gleichbehandlung
geschaffen, auf sexuelle Vielfalt verweisende Lehrpläne initiiert,
die Gleichbehandlung von in ELP und in Ehe lebenden Paaren vorangetrieben.
Dennoch zieht das Berliner Abgeordnetenhaus in der großen
Mehrheit – die CDU-Fraktion war bei der Abstimmung nicht zugegen
– eine ernüchternde Bilanz: „Trotz dieses breiten
Engagements hat sich bislang gezeigt, dass grundsätzliche Veränderungen
in der Akzeptanz sexueller Vielfalt nicht nur eines langen und kontinuierlichen
Wirkens bedürfen, sondern auch einer Erweiterung der bestehenden
Antidiskriminierungsarbeit. Ohne einen Ausbau, der an den richtigen
Stellen ansetzt, ist zu befürchten, dass die bisherigen Maßnahmen
angesichts des Ausmaßes der Ablehnung und Gewalt gegenüber
LSBTTI [Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender,
Intersexuelle, Anm. der Autorin] den gesellschaftlichen Veränderungsprozess
nicht lange genug und ausreichend stützen können.“
Das Berliner Abgeordnetenhaus stellt fest: „Akzeptanz lässt
sich nicht anordnen.“
Die bisherigen Gesetze haben gezeigt, dass mit ihnen zwar formal
eine Angleichung von Rechten von homo- und heterosexuellen Menschen
verbunden sind. Auch werden teilweise Diskriminierung auf Grund
geschlechtlicher und sexueller Vielfalt und rassistische Diskriminierungen
thematisiert. Aber das grundlegende gesellschaftliche Klima hat
sich mit ihnen nicht geändert. Nach wie vor sind Kinder und
Jugendliche im Elternhaus, in der Schule, in Freizeiteinrichtungen
auf Grund von „Anderssein“ mit Diskriminierungen konfrontiert,
homophobe, transphobe, rassistische verbale Angriffe und gewalttätige
Übergriffe sind an der Tagesordnung.
Das Abgeordnetenhaus stellt fest, dass Lehrpläne hier nur bedingt
helfen. Ebenso wichtig sei es, dass das Personal – Lehrerinnen
und Lehrer, in anderen Einrichtungen anderes betreuendes Personal
– für sexuelle Vielfalt sensibilisiert werden und in
Aus- und Fortbildung die Möglichkeit erlangen, für sexuelle
Vielfalt, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen
zu werben, solche Themen entsprechend zu thematisieren.
Neben den gesetzlichen Regelungen will der Senat nun ganz praktisch
aktiv werden, nicht nur bezüglich der Schule und Jugendeinrichtungen:
Es sollen verlässliche empirische Daten über Diskriminierungen
gewonnen werden, Lehrpläne sollen analysiert und fortentwickelt
werden, die städtischen Institutionen, die Verwaltung gegen
Diskriminierung geschult werden. Auch soll die Polizei für
Diskriminierungen sensibilisiert und sollen konkrete vertrauensbildende
Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer höheren Anzeigebereitschaft
von Seiten von Übergriffen Betroffener führen.
Erfreulich dabei: Der rot-rote Senat und das Abgeordnetenhaus wollen
sich breit gegenüber Diskriminierungen jeglicher Art aufstellen,
so wegen Diskriminierung auf Grund des Alters, Geschlechts, sexueller
Orientierung oder Identität, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit,
Religion und Weltanschauung, sozialer Herkunft. Ziel solle es sein:
„die gemeinsame Ablehnung aller Formen von Diskriminierung
– seien es beispielsweise Rassismus, Homo- und Transphobie,
Islamophobie oder Antisemitismus – und das gemeinsame Bekenntnis
zu einer Wertschätzung von Vielfalt öffentlichkeitswirksam
zum Ausdruck zu bringen.“
Dabei werden weder Pflegeeinrichtungen vergessen, noch wird in Berlin
Halt gemacht. So wird ausdrücklich deutlich gemacht, dass Berliner
Repräsentantinnen auf nationaler und internationaler Ebene
zu jeder sich bietenden Gelegenheit für Vielfalt werben sollen.
Gleichzeitig wird der Senat aufgefordert, sich über die Bundesrat
für den Abbau von Diskriminierungen von sexuellen Minderheiten
einzusetzen. Ausdrücklich erwähnt werden hierbei die ELP,
aber auch Initiativen, die auf eine Wiedergutmachung gesetzlichen
Unrechts – bspw. Verurteilungen nach dem Paragrafen 175 –
durch Rehabilitierung und Entschädigung einsetzen.
In jedem Fall: Die Initiative ist als Papier mit samt der Begründung
lesenswert – und gibt Eckpfeiler für ähnliche Forderungen
in anderen Bundesländern – Niedersachsen!! – und
auch für einige unpolitisch gewordene CSDs. Praktisch steht
einiges zu erwarten, und das Berliner Parlament hat für erste
Berichte bereits ein konkretes Datum festgelegt: 31.12.2010. Ob
bis dahin einiges klarer ist, konkrete Maßnahmen ausgearbeitet
und erste eingeleitet sind, wird sich zeigen – Senat und Abgeordnetenhaus
haben in jedem Fall eine fürs erste überzeugende und zudem
äußerst praktisch orientierte Initiative gegen Diskriminierung
und für Vielfalt gestartet.
Der Antrag online; hierauf beziehen
sich auch die Zitate in diesem Artikel:
http://www.klauslederer.de/fileadmin/lederer/Initiative_sexuelle_Vielfalt_090309.pdf
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