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Sexualität
ist nichts unanständiges - Leben mit Behinderung und Sexualität:
Thesen der BAG queer der PDS zum gemeinsamen
Bundestreffen mit der AG Selbstbestimmte Behindertenpolitik.
Autorinnen: Ralf Buchterkirchen, Heinz-Jürgen
Voß
1. Sexualität stellt einen wichtigen
Lebensbestandteil dar. Hier ist es besonders einfach Normalitäten,
Hierarchien, Abhängigkeits- und Machtverhältnisse zu erzeugen.
Heterosexualität und insbesondere die partnerschaftlich auf
Ehe ausgerichtete Heterosexualität stellen Normen in der Gesellschaft
dar, von denen „nicht abgewichen“ werden darf. „Schwul“,
„lesbisch“, „behindert“, „degeneriert“
wird im Sprachgebrauch häufig abwertend für von der Norm
abweichende Lebensweisen gebraucht.
2. Im Zusammenhang dieser Kategorisierung
kommt es zu einer hierarchischen Anordnung von Individuen, bei denen
man sich selbst in den Mittelpunkt stellt. Innerhalb einer lesbisch-schwulen
Community werden Menschen diskriminiert, die von einem schematischen
Schönheitsmuster abweichen. Menschen mit Behinderung sind davon
besonders betroffen. Innerhalb einer Community behinderter Menschen
kommt es zur Ausgrenzung von gleichgeschlechtlich empfindenden Menschen.
Behinderte Lesben und Schwule unterliegen damit einer doppelten
Diskriminierung.
3. Behinderte Menschen gelten innerhalb des
heterosexuellen und homosexuellen Mainstreams als sexuell neutral.
Eine Gesellschaft, die ganz binär in allen Belangen zwischen
„Mann“ und „Frau“ unterscheidet, tut dies
bei behinderten „Männern“ und „Frauen“
nicht. Sie werden zu Menschen mit Behinderung zusammengefasst. Dies
geschieht nicht aus einem Moment queerer Bewegung, sondern beruht
auf dem Grundkonsens der Gesellschaft, Menschen mit Behinderungen
eine Sexualität abzusprechen.
4. Andererseits besteht gegenüber Menschen
mit Behinderungen die Vorstellung unkontrollierbaren Verhaltens,
dass sich auch auf die Sexualität erstreckt. Menschen mit Behinderungen
wird unterstellt häufig bewusst und unbewusst Körperkontakte
zu Menschen zu initiieren, um Sexualität auszuleben. Dabei
wird Sexualität körperlich und geistig behinderter Menschen
als „eklig“, als Zumutung wahrgenommen. Aus Ignoranz
und vielleicht unterbewusstem Selbstschutz wird sie tabuisiert.
Dieses Tabu hat schwerwiegende Auswirkungen. Behinderte Menschen
werden nur unzureichend über Sexualität, Prävention
und sexualisierte Gewalt aufgeklärt. Daraus folgend werden
Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung häufig
Opfer sexualisierter Gewalt und haben ein höheres Risiko für
sexuell übertragbare Krankheiten.
5. Aus dem Tabu der Sexualität körperlich
und geistig behinderter Menschen resultiert auch ein unzureichendes
Eingehen auf spezifische Bedürfnisse. Erotische Phantasien
und eine Intimsphäre allgemein spielen im Alltag vieler Pflegeheime
eine geringe oder gar keine Rolle. Eine Privatsphäre wird den
Bewohnern nicht zugestanden; die Betreuer sind zu jeder Zeit autorisiert
jedes Zimmer zu betreten. Sexuelle Handlungen sind in einer solchen
Atmosphäre und durch eine mangelhafte Aufklärung nicht
in ausreichendem Maße möglich und bewusst. Sexuelle Assistenz
ist verboten. Eine eventuelle, durch die Behinderung verursachte,
Einschränkung der Funktionalität der Geschlechtsorgane
und Inkontinenzprobleme führen häufig dazu, dass Menschen
mit Behinderung keine zwischenmenschliche oder partnerschaftliche
Sexualität leben wollen und können.
5. Lesben und Schwule mit Behinderung werden
doppelt diskriminiert, wegen ihrer Behinderung und ihrer sexuellen
Orientierung. Durch die faktische Heteronormativität der Gesellschaft
ist das Kennenlernen gleichgeschlechtlich Liebender auf eng begrenzte
Räume beschränkt. Der Zugang zu diesen ist kompliziert
und häufig nur durch einen betreuenden Menschen möglich.
Betreuende Menschen, die einer lesbischen oder schwulen Lebensweise
der behinderten „Klienten“ offen gegenüberstehen,
sind selten. Öfter wird das sexuelle Verlangen behinderter
Menschen einfach ignoriert.
6. Innerhalb der lesbisch-schwulen Szene existierende
Vorurteile haben zu einem wirksamen Ausschluss von Menschen mit
Behinderung geführt. Das wiederum verstärkt die Unsichtbarkeit
dieser Gruppe. Barrierefreie Zugänge als Minimumvoraussetzung
zur Teilhabe sowohl bei Projekten als auch innerhalb der Partyszene
sind selten vorhanden.
7. Das existierende Ideal von Ästhetik
und Schönheit und der übersteigerte Körperkult vor
allem innerhalb der schwulen Szene grenzt alle nicht dem Ideal entsprechenden
Menschen aus. In einer solchen Szene werden Behinderte häufig
nur als Fetisch wahrgenommen.
9. In Förderprogrammen lesbisch-schwuler
Projekte spielen Finanzmittel für körperlich und geistig
behinderte Lesben und Schwule nur in sehr seltenen Fällen eine
Rolle.
10. Es gibt eine Diskrepanz zwischen dem Anspruch
von queer und der praktischen Umsetzung der Einbindung von Menschen
außerhalb der Norm. Queer ist derzeit eine Theorie des weißen
Mittelstandes. Diesen Zustand gilt es zu überwinden.
Mögliche Ansatzpunkte zur Änderung
der Situation:
1. Bildung und Aufklärung ist das wichtigste
Mittel, um Unkenntnis und Vorurteilen zu begegnen. Integrative Kindergärten,
Schulen und weiterführende Bildungseinrichtungen unterstützen
das gegenseitige kennen lernen und ermöglichen allen eine gleichberechtigte
Entwicklung, bei der Stärken und Schwächen Berücksichtigung
finden. Wichtig ist das Abbauen bewusster Ängste und Vorurteile
bei nicht behinderten Menschen.
2. Intensive Aufklärung unter Einbeziehung
der Menschen mit Behinderung und der Pflegebedürftigen hilft
den eigenen Körper und die Sexualität zu entdecken und
zu akzeptieren. Gleichzeitig wird ein selbstbestimmter Umgang mit
Sexualität gefördert und die Ohnmacht gegenüber sexuellen
Übergriffen aufgebrochen.
3. Die lesbisch-schwule Community hat eine
besondere Aufgabe sich zu öffnen und gleichberechtigt, wertfrei
und akzeptierend auf lesbische und schwule Behinderte zuzugehen
und diese in die Szene zu integrieren. Aus eigenen Diskriminierungserfahrungen
sollten Probleme von Menschen mit Behinderung leichter zugänglich
sein. Konkrete Ansatzpunkte sind:
· Barrieren in allen Bars, Kneipen,
Beratungsstellen und Zentren müssen weg! Das bedeutet: Türen
mit 80 cm Breite, keine Stufen, brauchbare Toiletten, im Idealfall
elektrische Türen. Auch ein Zugang zu Darkrooms ist zu gewährleisten.
Nicht rollstuhlgerechte Einrichtungen in Stadtführern und auf
Internetportalen benennen. Das gilt auch für nicht rollstuhlgerechte
Klappen und Parks.
· Informationen, Zeitungen, Zeitschriften
und Bücher in Blindenschrift auf Kassette und Diskette übertragen.
Internetportale, deren Aufbau und Informationsgehalt auf sehbehinderte
Menschen orientieren.
· In lesbisch-schwulen Beratungseinrichtungen
Schreibtelefone oder Faxe integrieren. Für alle Veranstaltungen
sollte versucht werden Gebärdendolmetscher zu organisieren.
Nicht gehörlosengerechte Veranstaltungen müssen als solche
im Vorfeld benannt und beworben werden.
· Aufklärung in Behindertenanstalten
und Institutionen betreiben! Stellungnahmen gegen sexualfeindliche
Massenunterbringungen, in denen Privatsphäre verhindert werden.
In lesbisch-schwulen Beratungszentren könnten, sofern sich
hier noch keine Änderung ergeben hat, Räumlichkeiten organisiert
oder zur Verfügung gestellt werden.
· Beteiligung von lesbischen und schwulen
behinderten Menschen an der medialen Präsenz von Lesben und
Schwulen. Bekannte lesbische und schwule behinderte Menschen können
eine Vorbildrolle übernehmen. Unter anderem werden dadurch
positive Identifikationspunkte geschaffen.
· Behinderung und Bildern von
Behinderung in der lesbisch-schwulen Szene nicht unterschlagen!
Durch Sichtbarkeit wird das Selbstbewusstsein behinderter Menschen
gestärkt und die Realitätswahrnehmung nicht behinderter
Menschen gefördert. Auch in Pornofilmen, Kalendern, Postkartenserien...
sollten behinderte Menschen selbstverständlich vertreten sein.
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